Bürgernahe Verwaltungssprache

Amtsdeutsch? Aber bitte verständlich!

Immer mehr Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden bemühen sich, die sogenannte bürgernahe Sprache oder auch bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung einzuführen. Diese Sprachvariante soll die alte, überholte Amtssprache verständlicher machen und die Kommunikation mit den Bürger*innen optimieren. Ziel ist, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit von Behörden und Privatpersonen zu fördern. Die bürgernahe Sprache soll die deutsche Schriftsprache, ähnlich wie die Einfache Sprache und die Leichte Sprache, einfacher und damit besser verständlich machen. Die bürgernahe Sprache wird jedoch ausschließlich von Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung und anderen Fachleuten, die administrative oder rechtliche Texte schreiben, genutzt. Zu den Textsorten der bürgernahen Sprache gehören Texte und Dokumente, die sich an Bürger*innen richten. Zum Beispiel: Briefe, Bescheide, Genehmigungen, Formulare, E-Mail-Kommunikation.

Die bürgernahe Verwaltungssprache zeichnet sich aus durch:

  • korrekte Rechtschreibung
  • Trennung von Wörtern durch Binde-strich
  • bekannte Wörter statt Fachwörter
  • Fachwörter erklären, auch durch Beispiele
  • Aktiv- statt Passivkonstruktionen
  • kurze und übersichtliche Sätze
  • kein Nominalstil, persönliche Anrede
  • gendergerechte Sprache

Die bürgernahe Sprache unterliegt keinem festen Regelwerk. Ich übersetze und bearbeite Texte auf den folgenden Grundlagen: Arbeitshandbuch „Bürgernahe Verwaltungssprache“, Bundesverwaltungsamt (Köln 2002), „Leitsätze für eine bürgerfreundliche Verwaltungssprache“, Landeshauptstadt Wiesbaden und Gesellschaft für deutsche Sprache (Wiesbaden 2010), „Bürgernahe Verwaltungssprache“, Kommunal (Berlin 2018).