AGB für Unternehmen

AGB für Unternehmen

1 Gegenstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Petra Jacobi (nachfolgend bezeichnet als “Referentin”) und den Kund*innen von Seminaren und Workshops (nachfolgend bezeichnet als „Kunde”), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden erkennt der Veranstalter nicht an, außer die Referentin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

 

2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Formular auf der Webseite oder per E‑Mail. Mit der Anmeldung gibt der Kunde sein Einverständnis zur Speicherung der Daten und erklärt sich bis auf Widerruf bereit, E‑Mails von der Referentin zu erhalten. Nach erfolgter Anmeldung übersende ich Ihnen eine E‑Mail, die den Eingang Ihrer Buchung bei mir bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Vertrag kommt zwischen der Referentin und dem Kunden zustande.

 

Der Vertrag kommt zustande mit:

Petra Jacobi (Freiberuflerin)

Kaupstr. 45

64289 Darmstadt

 

3 Zahlung und Fälligkeit

Das Honorar wird 14 Tage nach der Rechnungsstellung fällig. Entscheidend ist der Geldeingang auf dem genannten Bankkonto. Maßgeblich für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung auf dem Angebot angegebenen Preise.

 

4 Stornierung

Stornierung von Fortbildungen & Workshops

Bei Absage der Veranstaltung von Seiten des Kunden bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Erfolgt die Absage innerhalb dieser 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so ist der volle Honorarbetrag zuzüglich ggf. anfallenden Mehrwertsteuer fällig. Eine Verschiebung des Termins ist nach Rücksprache und Möglichkeit bis 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

5 Absage durch den Veranstalter und Ausfall der Referentin

Aus gewichtigen Gründen (wie z.B. Ausfall der Referentin durch Unfall oder Krankheit) kann das Seminar von der Referentin abgesagt werden. Die Absage erfolgt schriftlich, per E‑Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch die Referentin unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer Erkrankung der Referentin oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz der Referentin unmöglich machen, kann diese einen anderen, qualifizierten Referent für das betroffene Seminar vorschlagen.

7 Haftung

Grundsätzlich nehmen Kunden und deren Teilnehmende auf eigene Verantwortung an den Angeboten teil. Für Schäden jedweder Art, die Teilnehmende durch nicht anweisungsgemäße und inkorrekte Durchführung von Maßnahmen und Übungen im Rahmen der Angebote (Kurse) des Veranstalters entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Zuwiderhandlungen gegen ausdrückliche Anweisungen der Kursleitung im Rahmen der Kursdurchführung entfällt jeglicher Haftungsanspruch. Für Schäden, die Teilnehmern von Dritten oder auch während der An- und Abreise zu Kursangeboten entstehen, übernimmt die Referentin ebenfalls keine Haftung.

 

8 Foto‑, Audio- und Video-Aufnahmen

Teilnehmende dürfen Audio- und Videoaufnahmen der Fortbildung/Workshop nur dann anfertigen, wenn der Veranstalter den Aufnahmen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Private Fotos dürfen angefertigt werden, jedoch ist eine Veröffentlichung jeglicher Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten. Bei Fragen zu Foto‑, Audio‑, und Video-Aufnahmen wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Referentin.

 

9 Seminarunterlagen und Webseite

Die Seminarunterlagen, Videos, Inhalte der Webseite usw. dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung weder ganz noch in Teilen in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare oder andere Veranstaltungen verwendet werden.

 

10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

AGB für Verbraucher*innen (Privatkund*innen)

1 Anmeldung

Die Anmeldung zu den Leistungen kann über ein Anmeldeformular oder per E‑Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird die angemeldete Person unverzüglich darüber informiert.

 

2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher*innen (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mit einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

3 Leistung

Die Fortbildung/Workshop wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

 

4 Stornierung durch Teilnehmende

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 40 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann eine Person als Ersatz gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 30. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin vorbehalten.

 

5 Absage durch Veranstalter

Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens drei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

6 Ausschluss von Teilnehmenden

Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger
Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

 

8 Zahlung der Leistung

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmenden Zugangsrecht zur Veranstaltung/Leistung. Teilnehmende von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

 

9 Haftung

Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10 Foto‑, Audio- und Video-Aufnahmen

Teilnehmende dürfen Audio- und Videoaufnahmen der Fortbildung/Workshop nur dann anfertigen, wenn der Veranstalter den Aufnahmen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Private Fotos dürfen angefertigt werden, jedoch ist eine Veröffentlichung jeglicher Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten. Bei Fragen zu den Foto‑, Audio‑, und Video-Aufnahmen wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Referentin.

 

11 Urheberrecht

Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält die teilnehmende Person nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an Teilnehmende ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.

 

12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.